Arbeitszeit und Vergütung
Die tägliche Arbeitszeit für die Jugendlichen darf die Dauer von mehr als zwei Stunden täglich und zehn Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die Beschäftigung darf zudem nicht vor oder während des Schulunterrichts erfolgen. Damit die Entwicklung und die schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht gefährdet werden, darf die Beschäftigung ausschließlich an Werktagen (Montag bis Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Die Jugendlichen erhalten dafür ein Taschengeld von mindestens 8 Euro pro Stunde. Die Bezahlung erfolgt eigenständig zwischen Jobanbietenden und Jugendlichen.
Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Jobanbieter. Die Taschengeldbörse kann nicht sicherstellen, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch, dass einem Jugendlichen ein Job vermittelt wird. Die Taschengeldbörse kann nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Jugendlichem und Jobanbieter eingehalten oder das Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Jugendlichen und Jobanbietende zu klären. Die Taschengeldbörse unterstützt bei der Vermittlung.
Die folgenden Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen.
Die folgenden Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen.
Sozialversicherung
Eine Sozialversicherung ist nicht notwendig, da gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen. Jugendliche sollten über kein eigenes Einkommen verfügen und noch zur Schule gehen.
Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung:
Die Jugendlichen sind über die bestehende Krankenversicherung Ihrer Eltern abgesichert. Verursachen Jugendliche im Rahmen der Taschengeldbörse einen Schaden, wird zunächst einmal die Haftpflichtversicherung ihrer Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen. Zusätzlich gibt es über die Stadt Offenburg eine nachrangige Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die eventuell nicht von der bestehenden Versicherung gedeckt sind.
Eine private Unfallversicherung durch die Erziehungsberechtigten ist sinnvoll. Unabhängig von dieser gibt es aber noch eine zusätzliche städtische Versicherung, die sich im Rahmen des Versicherungsschutzes bewegt, den die Stadt zum Beispiel für bürgerschaftlich Engagierte abgeschlossen hat.



