Kinder- und Jugendschutz

Die Stadtteil- und Familienzentren verstehen sich als Träger, die sich für den Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen verantwortlich fühlen, welche die Einrichtungen aufsuchen.
 
Deshalb erfolgt auf Wunsch von Jugendlichen und Jobanbietern ein Kennenlernen oder der Erstkontakt in Anwesenheit einer Ansprechperson im vermittelnden Stadtteil- und Familienzentrum.
 
Sowohl Jugendliche, Ihre Erziehungsberechtigten und die Jobanbieter haben jederzeit das Recht, den Kontakt und die Tätigkeit zu beenden, wenn sie sich unwohl oder unsicher in den Aufgaben und Situationen fühlen. Sie erhalten bei Bedarf Hilfe und Unterstützung durch eine Beratung mit den pädagogischen Fachkräften der vermittelnden Einrichtung.